Urheberrechtliche Abmahnung der ChromOrange Photostock wegen Rechtsverletzungen an Fotos

ChromOrange ist ein Anbieter sog. Stock Fotografien. Das bedeutet, im Gegensatz zur Auftragsfotografie, werden Bilder auf Vorrate produziert und sodann im Internet zum Verkauf angeboten. Ein Interessent kann sich sodann durch das reichhaltige Angebot klicken, Fotos auswählen und hieran sodann eine Lizenz erwerben.

 

Nicht selten kommt es vor, ob nun bewusst oder unbewusst, zu Urheberrechtsverletzungen.

 

So angeblich auch in den aktuell versendeten Abmahnungen. Hier fordert die ChromOrange Photostock die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Geldbetrages.

 

Auch wenn Sie der Erhalt einer Abmahnung im ersten Moment überrascht, so sollten Sie nicht voreilig handeln. Lassen Sie die Vorwürfe prüfen und nehmen Sie nicht voreilig Kontakt zu Gegenseite auf. Lassen Sie sich nicht ungeprüft zum Abschluss eines Vergleichs oder gar zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung überreden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Beiten Burkhardt im Auftrag der Ubisoft GmbH

Haben Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten der Kanzlei Beiten Burkhardt erhalten? Unsere Vertragsanwälte beraten Sie hierzu gerne bundesweit.

Aktuell werden erneut Abmahnungen durch die Kanzlei Beiten Burkhardt versendet. Im speziellen Fall geht es um angebliche Wettbewerbsverstöße wegen nicht eingehaltener Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz.

Der Abmahnung ist im Entwurf eine Unterlassungserklärung beigefügt. Gefordert wird neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Ersatz der Abmahnkosten.

 

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