Abmahnwelle gegen Winzer an Saar, Mosel und Ruwer

Der SWR berichtet aktuell von einer regelrechten Abmahnwelle gegen Winzer rund um Saar, Mosel und Ruwer. Weinanbauer andere Regionen seien ebenfalls betroffen.

 

  1. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

  1. Worum geht es konkret?

Ziel der Abmahnungen sind die Onlineshops der Winzer. Angeblich werden rechtswidrige Klauseln in den AGB verwendet und Weine nicht richtig gekennzeichnet. Insbesondere fehle der Hinweis auf Sulfite bei den Angeboten im Onlineshop der Weinbauer. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind vorverpackte Lebensmittel zu kennzeichnen. Darunter fallen auch alkoholische Getränke. Bei Sulfiten handelt es sich um allergieauslösende Stoffe auf die verpflichtend hinzuweisen ist. Abmahngründe können sehr vielfältig sein. Ob eine berechtigte Abmahnung vorliegt, sollte daher stets im Einzelfall geprüft werden.

  1. Verhalten Sie sich richtig!

Nehmen Sie die Abmahnung ernst, geraten Sie aber nicht in Panik.

Viele glauben zunächst, dass es sich um Betrug oder Abzocke handelt und dass Ignorieren die beste Strategie sei. Allerdings sieht die Realität anders aus. In den seltensten Fällen kann die Abmahnung tatsächlich ignoriert werden. Wann das der Fall ist, sollte im besten Fall mit einem Anwalt besprochen werden.

 

Notieren Sie sich die in dem Schreiben genannten Fristen und zögern Sie sich Rat zu holen. Zahlen Sie nicht ohne nähere Prüfung. Die geforderten Beträge sind in vielen Fällen deutlich überzogen. Vorsicht geboten ist auch bei der Abgabe der Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Unter Umständen binden sie sich ein Leben lang und bei jedem noch so kleinem Verstoß wird die Vertragsstrafe fällig. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Auf keinen Fall sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet heruntergeladen und abgegeben werden. Diese hat im Einzelfall wenig mit dem eigentlichen Fall zu tun und bringt demjenigen, der sie abgibt lediglich Nachteile.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen lebensmittelrechtlicher Angaben im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Weinen

Aktuell liegt uns wiederholt eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vor. Gerügt wird die fehlende Kennzeichnung von Allergenen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wein und Weinerzeugnissen über einen Internetshop. Insbesondere werden fehlende Angaben über Sulfite bemängelt, aber auch die Nichteinhaltung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Begleichung einer Kostenpauschale.

Beachten Sie, dass Unterlassungserklärungen oftmals viel zu weit formuliert ist.

Vertreiben Sie Weinerzeugnisse oder haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne mit der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften oder dem Umgang mit einer erhaltenen Abmahnung.

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