Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch RA Andreas Opitz im Auftrag von Mario Nitze (Inhaber des MELKO-Trendshop)

Wir haben erfahren, dass es derzeit vermehrt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen fehlender Angaben in Angeboten auf der Internetverkaufsplattform ebay kommen soll. Gefordert werde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem beträchtlichen Gegenstandswert. Ebenfalls gerügt werde die Werbung mit Selbstverständlichkeiten, wie zum Beispiel „versicherter Versand“.

 

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