Antonio Dima lässt wettbewerbsrechtlichen Verstoß eines ebay-Händlers ahnden

  Uns wurde von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay (Bereich „B2C“), ausgesprochen im Auftrag des Herrn Antonio Dima, berichtet. Gerügt wird die Verwendung einer vermeintlich mangelhaften Widerrufsbelehrung. Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert. Der uns bekannte[…]

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