Die urheberrechtliche Abmahnung: Geklaute Bilder bei Online-Auktionen auf der Verkaufsplattform ebay

Wer auf den einschlägigen Onlineplattformen verkaufen will, braucht vor allem eins: Jede Menge Zeit.

Auf ebay und Co. ist für den Verkaufserfolg neben einer originellen Artikelbeschreibung vor allen Dingen das Produktfoto ausschlaggebend. Zwar wirbt ebay mit dem Schnell-Einstelltool, die Realität sieht aber meist anders aus und so versucht so mancher sich kostbare Zeit zu sparen, indem er sich im reichen Produktfotoportfolio der Onlinehändler bedient.

 

Meist lässt eine Abmahnung, von denen uns erneut gleich mehrere vorliegen, dann nicht lange auf sich warten. Es herrscht Verwirrung bei den Adressaten. Den Betroffenen ist nicht klar, ob die Strafe wirklich zu zahlen ist. Handelt es sich gar um Betrug oder Abzocke?

Fakt ist: Das Erstellen guter Fotos ist mühsame Feinarbeit. Das Foto wertet das Produkt auf. Es sollte am besten hochauflösend, optisch ansprechend, gut ausgeleuchtet und scharf sein. Der Laie kennt die notwendigen Kniffe hierzu meist nicht. Was der Laie ebenfalls nicht weiß: Eine Abmahnung kann unter Umständen existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Einwände, wie zum Beispiel das Vorbringen man sei „nur“ Privatverkäufer oder kenne die entsprechenden Vorschriften nicht zählen nicht.

Was ist zu tun?

Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie sich die genannten Fristen. Suchen Sie sich professionellen Rat bei einem erfahrenen Anwalt. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Warten Sie nicht zu lange oder unterschreiben gar die beigefügte Unterlassungserklärung. Nehmen Sie nicht eigenmächtig Kontakt zur Gegenseite auf.

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Wettbewerbsrechtliche sowie markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Aktuell werden erneut marken- sowie wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH verschickt.

Gegenstand der Abmahnung sind Verkäufe von Buttons oder Armbändern über die Internetverkaufsplattform ebay. Den abgemahnten wird zum Vorwurf gemacht ungenehmigterweise das Markenlogo des BVB verwendet zu haben, sowie eine unlautere Rufausbeutung begangen zu haben. Neben Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Anwaltskosten in beträchtlicher Höhe gefordert.

 

Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Auch sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet unterzeichnen und abgeben. Oftmals sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit formuliert und heruntergeladenen Erklärungen aus dem Internet haben sicherlich nichts mit dem konkreten Fall zu tun und sollten daher grundsätzlich nicht abgegeben werden.

Generell ist beim Verkauf von unlizenzierten Fanartikeln Vorsicht geboten. Es besteht akute Abmahngefahr. Sind Sie unsicher, ob Sie abmahngefährdet sind oder welche rechtlichen Vorgaben Sie beim Verkauf zu beachten haben? Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten? So sichern Sie sich eine kostenlose Erstberatung.

 

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