Rasch Rechtsanwälte mahnen für Universal Music Urheberrechtsverletzungen an dem Album Back to Black der Sängerin Amy Winehouse ab
Die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch mahnt nach wie vor im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Album Back to Black der im Jahr 2011 verstorbenen Sängerin Amy Winehouse ab. Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Abgemahnten raten wir, eine[…]