Unlautere gesundheitsbezogene Angaben beim Verkauf von Wein abgemahnt

  Wir haben erneut von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Deutscher Konsumentenbund e. V. Kenntnis erlangt. Gerügt wird ein vermeintlicher Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung infolge gesundheitsbezogener Angaben beim Verkauf von Wein: Trotz eines Alkoholgehaltes von über 1,2 % wurde er als „bekömmlich“ bezeichnet. Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben.[…]

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