Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die lexTM Rechtsanwälte im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH

Aktuellen Meldungen zufolge mahnen die Rechtsanwälte der lexTM Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH Verstöße gegen die Textilkennzeichenverordnung ab. Vorgeworfen wird den Empfängern eine falsche Etikettierung von Kaschmir und Pashmina Produkten.

Es wird in der Abmahnung u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung einer Kostenpauschale gefordert.

Tatsächlich gibt es jede Menge rechtliche Stolperfallen im Zusammenhang mit der korrekten Bezeichnung und Etikettierung jeglicher Art von Textilien. Unter anderem zu beachten ist die Textilkennzeichenverordnung (Verordnung (EU= Nr. 1007/2011) und eine große Anzahl an einschlägiger Rechtsprechung in diesem Bereich.

Sie können davon ausgehen, dass ein Einstellen der Verkaufstätigkeit zum Beispiel durch Beenden der Auktion auf der Verkaufsplattform eBay nicht ausreicht. Allerdings sollten sie niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Lassen sie sich kompetent beraten!

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Bellona Frankfurt GmbH lässt durch lexTM Rechtsanwälte irreführende Werbung abmahnen

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