Kanzlei Blinn Klingler Schmidt mahnt für die Dynamic-Billard-Organisation GmbH Mitbewerber auf eBay ab

Die Kanzlei Blinn Klingler Schmidt mahnt zurzeit im Auftrag der Dynamic-Billard-Organisation GmbH Anbieter auf der Internet-Handelsplattform eBay wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße ab. Konkret geht es um irreführende Werbung bzgl. der Bezeichnung „Phenolharz“.

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