Christine Thron lässt durch Sandhage Rechtsanwälte die Verwendung einer ungültigen Widerrufsbelehrung abmahnen
Wir haben erneut von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Sandhage Rechtsanwälte im Auftrag der Frau Christine Thron Kenntnis erlangt. Betroffen ist ein Onlinehändler auf der Plattform eBay im Bereich „B2C“. Gerügt wird ein Verstoß gegen das Widerrufsrecht infolge der Verwendung einer ungültigen Widerrufsbelehrung. Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Der[…]