Datenschutz: Dem LG Düsseldorf gefällt das

  Das LG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag (Urt. v. 9.3.2016, 12 O 151/15) entschieden, dass die Nutzung des Plug-Ins „Gefällt mir“ unlauter ist, wenn hierbei personenbezogene Daten ohne Aufklärung der Nutzer gesammelt werden.   Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen Peek & Cloppenburg geklagt, weil Facebook schon beim Aufrufen von Webseiten fleißig[…]

Abmahnungen wegen Verstoß gegen Datenschutzvorschriften zu erwarten

Am 23.02.2016 ist das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Änderungen hierzu treten heute, am 24.02.2016, in Kraft.

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