Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Dirk Schmoock

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen des Herrn Dirk Schmoock Kenntnis genommen. Gerügt wird die mangelhafte Hervorhebung der Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop im Handelsbereich „B2C“. Verlangt sind vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 18.000 €. Betroffenen empfehlen wir,[…]

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