Rücksendekosten im Fernabsatz dürfen nicht per se dem Kunden auferlegt werden
Nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg vom 22.02.2011 (Az.: 6 U 80/10) ist eine Klausel, die besagt, etwaige Rücksendekosten im Fernabsatz habe grundsätzlich der Käufer zu tragen, rechtswidrig.