Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag der Getty Images durch Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer

Aktuell werden erneut Abmahnungen im Auftrag der Getty Images durch die Kanzlei Waldorf-Frommer versendet.

 

Zum Hintergrund

 

Getty Images ist eine Bildagentur, die über ein großes Archiv an Bildern, Illustrationen und Filmaufnahmen verfügt. Auf der Internetseite der Getty Images kann zunächst durch Eingabe von Suchbegriffen die Datenbank durchstöbert werden. Will man nun ein entsprechendes Bild verwenden, so soll eine Lizenz erworben und ein Honorar gezahlt werden.

Zu beachten ist, dass sowohl lizenzfreie als auch lizenzpflichtige Bilder angeboten werden. Lizenzpflichtige Bilddateien sind in ihrer Benutzung eingeschränkt. Denkbar ist zum Beispiel eine Beschränkung der Größe oder Verwendungsdauer. Ist eine Bilddatei lizenzfrei, so bedeutet das nicht, dass hier kein Honorar gezahlt werden muss, lediglich für eine Mehrfachverwendung muss dann nicht noch einmal eine Gebühr entrichtet werden.

Die Höhe des Honorars richtet sich sowohl nach der Größe des ausgewählten Bildes als auch nach Art der Lizenz in Verbindung mit der beabsichtigten Verwendungsart.

 

Abmahnung erhalten?

 

Getty Images lässt regelmäßig das Netz danach absuchen, ob Bilddateien o.Ä. illegal vervielfältigt wurden oder unberechtigterweise genutzt wurden.

 

So mancher lässt sich bewusst oder unbewusst dazu verleiten, seine Homepage, seinen Onlineshop oder seine Auktion durch fremde Bilder aufzuhübschen. Den Abgemahnten sind die Folgen einer Abmahnung oft unbekannt. Nicht selten gehen betroffene zunächst von Betrug oder Abzocke aus.

Bitte beachten Sie, dass Lichtbilder sind gemäß § 72 ff UrhG urheberrechtlich geschützt sind.

Die unberechtigte Verwendung von Bildern der Getty Images kann zu Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen führen.

 

Auf die richtige Reaktion kommt es an!

 

Die Arg- und Ahnungslosigkeit so mancher Bilderverwender wird nicht selten bewusst ausgenutzt.

Sie sollten jetzt allerdings nicht in Panik geraten.

Keinesfalls sollten Sie selbstständig Kontakt zu den Anwälten aufnehmen oder gar die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung durch einen Anwalt unterschreiben. Nicht selten sind die Schadenersatzforderungen deutlich überzogen und können mithilfe eines Anwalts reduziert werden.

Sie sollten sich außerdem die Fristen notieren. Diese sind in aller Regel kurz bemessen. Zögern Sie daher nicht Kontakt zu einem Anwalt/einer Anwältin aufzunehmen. Fragen Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Vorsicht ist auch bei modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet geboten. Diese sind häufig viel zu weit formuliert und haben mit dem konkreten Fall nichts zu tun. Auch sollte die Abmahnung nicht schlichtweg ignoriert werden. Gegebenenfalls kommt es durch Ignorieren zu einem kostspieligen Verfahren.

 

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Die urheberrechtliche Abmahnung: Geklaute Bilder bei Online-Auktionen auf der Verkaufsplattform ebay

Wer auf den einschlägigen Onlineplattformen verkaufen will, braucht vor allem eins: Jede Menge Zeit.

Auf ebay und Co. ist für den Verkaufserfolg neben einer originellen Artikelbeschreibung vor allen Dingen das Produktfoto ausschlaggebend. Zwar wirbt ebay mit dem Schnell-Einstelltool, die Realität sieht aber meist anders aus und so versucht so mancher sich kostbare Zeit zu sparen, indem er sich im reichen Produktfotoportfolio der Onlinehändler bedient.

 

Meist lässt eine Abmahnung, von denen uns erneut gleich mehrere vorliegen, dann nicht lange auf sich warten. Es herrscht Verwirrung bei den Adressaten. Den Betroffenen ist nicht klar, ob die Strafe wirklich zu zahlen ist. Handelt es sich gar um Betrug oder Abzocke?

Fakt ist: Das Erstellen guter Fotos ist mühsame Feinarbeit. Das Foto wertet das Produkt auf. Es sollte am besten hochauflösend, optisch ansprechend, gut ausgeleuchtet und scharf sein. Der Laie kennt die notwendigen Kniffe hierzu meist nicht. Was der Laie ebenfalls nicht weiß: Eine Abmahnung kann unter Umständen existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Einwände, wie zum Beispiel das Vorbringen man sei „nur“ Privatverkäufer oder kenne die entsprechenden Vorschriften nicht zählen nicht.

Was ist zu tun?

Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie sich die genannten Fristen. Suchen Sie sich professionellen Rat bei einem erfahrenen Anwalt. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Warten Sie nicht zu lange oder unterschreiben gar die beigefügte Unterlassungserklärung. Nehmen Sie nicht eigenmächtig Kontakt zur Gegenseite auf.

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