Thomas Russer lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

  Die Spiske & Maisch Rechtsanwälte mit Sitz in Süßen haben im Namen des Herrn Thomas Russer einen Wettbewerbsverstoß eines Händlers auf der Internet-Plattform ebay (Bereich „B2C“) abgemahnt.  Gerügt wurden mangelhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich Fristbeginn. Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert. Der uns[…]

Claudia Schneider lässt Händler auf der Online-Plattform ebay abmahnen

  Uns wurde berichtet von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlinehändler auf ebay, die im Namen der Frau Claudia Schneider ausgesprochen wurde. Gerügt werden fehlerhafte Angaben bzgl. des Fristbeginns beim Widerrufsrecht. Außerdem werden mangelhafte Informationen zum Wertersatz im Falle einer Waren-Rücksendung beanstandet. Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte[…]

SCHÜTZ Neue Medien GmbH lässt Fehler im Widerrufsrecht abmahnen

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Rechtsanwälte Estel & Feise mit Sitz in Berlin im Namen der SCHÜTZ Neue Medien GmbH aus Munderkingen Kenntnis erlangt. Beanstandet wird die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung in Bezug auf den Fristbeginn des Widerrufes. Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten[…]

Abmahnungen im Namen des Herrn Thomas Klink durch Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte

  Es liegen unseren Vertragsanwälten zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vor, welche die Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte mit Sitz in der deutschen Landeshauptstadt Berlin im Namen eines Herrn Thomas Klink ausgesprochen haben. Dieser betreibt einen eigenen Online-Shop (www.spielzeug-berlin.de). Gerügt werden jeweils Verstöße in Bezug auf das Widerrufsrecht gegen Mitbewerber auf der Onlinehandel-Plattform ebay. Dazu zählen die[…]

Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs mahnt Fehler in der Widerrufsbelehrung ab

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs Kenntnis erlangt. Betroffen ist ein eBay-Händler im Bereich B2C, d. h. er verkauft an Privatpersonen. Gerügt werden die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung, mangelhafte Angaben zum Frist-Beginn sowie fehlerhafte Angaben bzgl. der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“). Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und[…]

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