Nicht jeder Fehler innerhalb des Impressums ist abmahnwürdig
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Händler nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden dürfen, bloß weil sie keinen Handelsregistereintrag sowie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Anbieterkennzeichnung („Impressum“) ihres Online-Angebots ausweisen.