Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die iProtect GmbH im Auftrag der Freihof Rechtsanwälte

Aktuell lässt die iProtect GmbH über die Freihof Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken. Grund der Abmahnungen seien wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße gegen das ElektroG. Dabei soll es um Registrierungspflichten für Elektrogeräte aus dem Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik gehen. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, sowie Abmahnkosten.

Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Vertreiben Sie Elektrogeräte und brauchen Unterstützung in Bezug auf Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich professionell beraten!

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den VDL , Verband deutscher Lederindustrie e.V., Geschäftsführer Dr. Thomas Schröer, wegen Bezeichnung „Textilleder“

Erneut liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verband deutscher Lederindustrie e.V. vor. Nach eigenen Angaben vertritt der VDL die wirtschaftlichen und politischen Interessen der deutschen Lederhersteller. Gegenstand der Abmahnung ist der im Zusammenhang mit der Beschreibung eines Westernsattels verwendete Begriff „Textilleder“.

Durch den VDL wird beanstandet, dass es sich bei „Textilleder“ um eine Erfindung der Werbebranche handelt, um Kunststoff unter dem Eindruck es handele sich um Leder zu verkaufen. Dieses Vorgehen sei irreführend und daher wettbewerbswidrig. Außerdem wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Tatsächlich gibt es jede Menge rechtliche Stolperfallen im Zusammenhang mit der korrekten Werbung und Bezeichnung von Lederimitaten und Textilien. Unter anderem zu beachten ist die Textilkennzeichenverordnung (Verordnung (EU= Nr. 1007/2011) und eine große Anzahl an einschlägiger Rechtsprechung in diesem Bereich.

Haben sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Vertreiben sie Textilerzeugnisse? Wir helfen ihnen gerne bei der Einhaltung der gesetzlich geregelten Kennzeichnungspflichten oder der Beratung im Zusammenhang mit einer bereits erhaltenen Abmahnung.

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Kanzlei JUS Rechtsanwälte mahnt für KFZ Innung Unterfranken Wettbewerbsverstoß ab

Wir haben die Nachricht von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der JUS Rechtsanwälte aus Augsburg im Namen der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Unterfranken in Würzburg erhalten.

Die Firma MER & Co. MB GmbH verschickt Abmahnungen über die Kanzlei Apriori

Vertragsanwälte unseres Hauses haben erfahren, dass die Anwaltskanzlei Apriori aus Frankfurt am Main aus wettbewerbsrechtlichen Gründen Abmahnungen versendet. Der Auftraggeber ist das Unternehmen MER & Co. MB GmbH aus Kampen / Sylt. Gerügt werden angebliche Verletzungen der Textilkennzeichnungspflicht in Online-Shops.

Johann Friedrich Dirks e.K. lässt angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen

Ein Vertragsanwalt hat ausgerichtet, dass Johann Friedrich Dirks e.K. vermeintlich fehlerhafte Angebotskennzeichnungen auf der Onlinehandelsplattform eBay wettbewerbsrechtlich abmahnen lässt (B2C-Bereich). Die konkreten Gründe sind angeblich fehlende Angaben beim Vertrieb von Spülmaschinen bezüglich des Energie- und Wasserverbrauchs.

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