Petr Petran lässt nach wie vor über RA Lutz Schroeder Urheberrechtsverstöße abmahnen

  Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder mit Sitz in Kiel spricht derzeit Abmahnungen im Namen des Herrn Rechte-Inhabers Petr Petran wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk Red Devil Smoking II aus. Die Vorgehensweise von Rechtsanwalt Lutz Schröder entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Anwälte bzw. Kanzleien. Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe[…]

Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) lässt Urheberrechtsverstoß abmahnen

  Die Kanzlei Lutz Schroeder Rechtsanwälte hat im Namen des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) und dessen Mitgliedes Markus Kelzenberg eine Urheberrechtsverletzung an einem Produktfoto auf der Onlinehandel-Plattform ebay abgemahnt. Die Vorgehensweise der Lutz Schroeder Rechtsanwälte deckt sich dabei weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und[…]

Lutz Schroeder Rechtsanwälte mahnen für die Firma Phily Media Urheberrechtsverletzungen an der Software PhilyZip ab

Die Kanzlei Lutz Schroeder Rechtsanwälte aus Kiel mahnt im Auftrag der Firma Phily Media Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an der Computer-Software PhilyZip ab. Von den diesbezüglich Abgemahnten werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert. Betroffenen raten wir, eine von Rechtsanwalt Lutz Schroeder vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung[…]

Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder mahnt für Neil Thomson den Film Super Legs #1 ab

Neuesten Kenntnissen unserer Vertragsanwälte zufolge, mahnt die Anwaltskanzlei Lutz Schröder aus Kiel im Namen des Herrn Neil Thomson, Linlithgow, West Lothian, GB angebliche Urheberrechtsverletzungen an Erotikfilmen ab. Momentan geht es um den Streifen Super Legs #1. Die unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes soll mittels Filesharing in entsprechenden Online-Tauschbörsen zustande gekommen sein.

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