Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Rechtsanwältin Manuela Ehrlich für Herrn Jörg Beyer
Abgemahnt wird eine ganze Reihe angeblich vorliegender Verstöße: keine Angabe zur Speicherung des Vertragstextes, Fehler bzgl. der Rücksendekosten-Regelung („40-Euro-Klausel“) sowie die nicht vorhandene Belehrung über die Korrektur von Eingabe-Fehlern. Des Weiteren geht es um eine fehlende Angabe im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss.