Firma Debcon droht mit Klage, was ist jetzt zu tun?

Uns liegen aktuell zahlreiche Schreiben der Firma Debcon Debitorenmanagement und Consulting vor, in welchem diese den Angeschriebenen einen (erneuten) „Vergleichsvorschlag“ zur Zahlung unterbreitet.

 

Neu an diesen Schreiben ist, dass nunmehr eine Klageschrift beigefügt ist, wonach 1.000 EUR eingeklagt werden sollen.

 

Sollte das Angebot nicht innerhalb einer Frist angenommen werden, droht Debcon mit Klageeinreichung.

 

Wenn Sie bislang noch unschlüssig waren, ob Sie auf Schreiben der Debcon reagieren sollten und bislang nicht reagiert haben, so ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, an dem es für Sie „ernst“ werden könnte.

 

Zwar sind die Gerichte zunehmend kritisch mit den Filesharing-Massenabmahnern, dennoch gibt es immer wieder Urteile, in welchen den Abmahnern hohe Beträge zugesprochen werden (Amtsgericht Ansbach vom 11.03.2015, Az. 5 C 22/15, Amtsgericht Frankfurt am Main vom 26.02.2015, Az. 32 C 4416/14 (84), Landgericht München I vom 09.07.2014, Az. 21 S 1459/14). Auch die Frage der Verjährungszeit (3 oder 10 Jahre?) wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt.

 

Wie es sich in Ihrem Fall sachlich, rechtlich und regional verhält und welche Risiken aus dem Schreiben für Sie folgen, wissen unsere Vertragsanwälte.

 

Sollten Sie also ein solches Schreiben erhalten haben, so ist es keinesfalls empfehlenswert, es zu ignorieren oder auf den „Vergleichsvorschlag“ einzugehen.

 

 

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