Abmahnung durch Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (Handelsbereich „B2C“) durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. Kenntnis erlangt. Gerügt wurde die Verwendung angeblich mangelhafter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Nebenabreden und Gerichtsstand. Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt. Betroffenen empfehlen[…]

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