Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Ortlieb Sportartikel GmbH durch die Kanzlei Lubberger Lehment

Aktuell werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Ortlieb Sportartikel GmbH versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Der Adressat der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Um was geht es konkret?

Die Ortlieb Sportartikel GmbH stellt seit 1982 unter Taschen diverser Art für den Trekking und Reisebereich her. Bekannt sind vor allen Dingen die wasserdichten Fahrradtaschen der Marke Ortlieb. In der Abmahnung geht es konkret um die Verwendung des Begriffs „Outlet“ in Zusammenhang mit Produkten der Marke Ortlieb. Zu Bewerbung im Onlineshop des Händlers solle der Begriff „Outlet“ in irreführender Weise verwendet werden. Der Verbraucher würde getäuscht, da es sich nicht um Outlet-Angebote, sondern lediglich gewöhnliche Einzelhandelsangebote handele. Tatsächlich gibt es hierzu Rechtsprechung. Ob allerdings ein Verstoß vorliegt, bedarf einer Einzelfallprüfung.

 

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

[…]

Markenrechtliche Abmahnung der Audi AG durch die Rechtsanwälte der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte

Aktuell werden markenrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte im Auftrag der Audi AG verschickt. Was zu beachten ist, wenn es Sie „getroffen“ hat, erfahren Sie hier.

1. Was ist geschützt?

Darf jetzt niemand mehr „Audi“ sagen? Nein, so schlimm ist es natürlich nicht. Allerdings gibt es im geschäftlichen Verkehr einiges zu beachten.

So gibt es zahlreiche geschützte Audi-Marken. Zunächst einmal ist der Audi-Schriftzug als Wortmarke geschützt, sowie die berühmten 4 Ringe, und das in diversen Waren- und Dienstleistungsklassen.

2. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Markenrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Der Adressat der markenrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die Benutzung der Marke zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

3. Auf die richtige Reaktion kommt es an!

Gerade wegen der Gefahr empfindlicher Vertragsstrafen ist die richtige Reaktion entscheidend. Oft sind Onlinehändler betroffen, die ihre Produkte im eigenen Onlineshop oder aber auch auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon anbieten.

Grundsätzlich gilt: Eine Verletzung seiner Markenrechte muss sich der Rechteinhaber nicht gefallen lassen. Ob eine solche tatsächlich vorliegt, bedarf allerdings einer Prüfung im Einzelfall.

Vorsicht ist hier in vielerlei Hinsicht geboten:

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Erstattung der Kosten, wird oft auch Auskunft verlangt. Gibt der Adressat der Abmahnung hier nur schwammige und zögerliche Auskünfte so, handelt er sich schnell eine Auskunftsklage ein. Diese ist mit zusätzlichen und hohen Kosten verbunden.

Sie sollten sich daher stets anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Notieren Sie sich am besten die Fristen und lassen Sie diese nicht verstreichen. Ein Schweigen kann unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft abgegeben werden. Meistens ist diese deutlich zu weit formuliert. Auch sollten Sie keine vorformulierte, modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Diese hat mit dem konkreten Fall nichts zu tun. Sie sollten die geforderten Geldbeträge nicht ungeprüft bezahlen. Hier bedarf es ebenfalls stets einer Einzelfallprüfung!

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

[…]

Unlautere gesundheitsbezogene Angaben beim Verkauf von Wein abgemahnt

  Wir haben erneut von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Deutscher Konsumentenbund e. V. Kenntnis erlangt. Gerügt wird ein vermeintlicher Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung infolge gesundheitsbezogener Angaben beim Verkauf von Wein: Trotz eines Alkoholgehaltes von über 1,2 % wurde er als „bekömmlich“ bezeichnet. Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben.[…]

Lemm² media & sales GmbH lässt durch Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Kanzlei Dr. jur. Karl Ecker & Kollegen aus Augsburg im Namen der Lemm² media & sales GmbH mit Sitz in Schondorf am Ammersee.  Gerügt werden die Nutzung einer ungültigen Widerrufsbelehrung sowie fehlende Angaben über die Korrektur-Möglichkeit von Eingabefehlern. Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie[…]

Maßnahmen zur Kundenbindung

Wer als Händler mit seinem Onlineshop dauerhaften Erfolg anstrebt, sollte Stammkunden für sich gewinnen. Sie gelten als Basis für ein ertragreiches Geschäft. Der Schlüssel hierzu liegt darin, dem Kunden ein Gefühl des Vertrauens und der Sicherheit zu geben. Die Studie „Erfolgsfaktoren im E-Commerce“, herausgegeben vom E-Commerce-Center Handel und der Logistik-Gruppe Hermes, stellt folgende Faktoren zur[…]

Top