Fliegender Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht zwingend

Ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 01.12.2011 mit dem Aktenzeichen 30 C 1849/11 hat für Aufsehen gesorgt. Das Gericht kritisiert die willkürliche Auswahl eines Gerichtes, den sogenannten „fliegenden Gerichtsstand“, in Bezug auf z. B. Urheberrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht im Internet.

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