Firma Richard Aumann & Co. lässt Abmahnungen u. a. wegen angeblich fehlender Widerrufsbelehrung aussprechen

Nach aktuellen Kenntnissen teilen wir Ihnen mit, dass die Firma Richard Aumann & Co. aus Bad Arolsen in Hessen, tätig als Verlagshaus sowie Buchhandlung, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden lässt wegen vermeintlich fehlender Angaben. Zum einen soll es sich hierbei um die Widerrufsbelehrung, zum anderen um das Impressum handeln: zwei essentielle Bestandteile eines jeden Online-Auftritts. Die betroffene Internet-Handelsplattform ist Amazon im Bereich B2C (Händler an Privatpersonen bzw. Verbraucher).

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag des Herrn Michael Koch

Unsere Vertragsanwälte haben uns ausgerichtet, dass Herr Michael Koch Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts aussprechen lässt. Gerügt wird eine vermeintlich fehlerhafte Widerrufsbelehrung in folgenden Punkten: Keine Grundpreisangabe sowie falsche Telefonnummer. Die betroffene Handelsplattform ist eBay (B2C: Händler an Privatpersonen). Es liegt ein Gegenstandswert von angeblich 15.000 € vor.

Philipp Sutter beauftragt Rechtsanwälte mit der Versendung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Uns liegt die Information vor, dass Herr Philipp Sutter über eine Anwaltskanzlei Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts verschicken lässt. Grund hierfür ist eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Die betroffene Online-Handelsplattform ist eBay (B2C).

Herr Roger Laube lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat davon Kenntnis erlangt, dass Herr Roger Laube zur Zeit vermeintliche Wettbewerbsrecht-Verstöße durch mangelhafte Garantie-Angaben über eine Kanzlei abmahnen lässt. Gerügt wird die angeblich unzureichende Formulierung „10-jährige Garantie auf Dichtigkeit und Farbe“. Die betroffene Handelsplattform ist eBay.

Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH versendet über Rechtsanwalt Welf Brandes Abmahnungen wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße

Nach aktuellem Kenntnisstand unserer Vertragsanwälte lässt die Firma Typ 14 und 34 Ersatzteilhandel GmbH mutmaßlich mangelhafte AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) in Online-Shops abmahnen. Beanstandet wird die Formulierung „Angebot freibleibend“. Die betroffene Handelsplattform ist eBay im Bereich B2C, sprich Händler an Privatpersonen.

Top