Datenschutz: Dem LG Düsseldorf gefällt das

  Das LG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag (Urt. v. 9.3.2016, 12 O 151/15) entschieden, dass die Nutzung des Plug-Ins „Gefällt mir“ unlauter ist, wenn hierbei personenbezogene Daten ohne Aufklärung der Nutzer gesammelt werden.   Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen Peek & Cloppenburg geklagt, weil Facebook schon beim Aufrufen von Webseiten fleißig[…]

Facebook Like Button- Droht jetzt eine Abmahnung?

Das kleine Daumenhochsymbol hat vor allen Dingen eines: Jede Menge Streitpotential. Durch Anklicken des Symbols können Seitenbesucher angeben, dass ihnen der verlinkte Inhalt gefällt. Dies kommt vor allen Dingen den Seitenbetreibern zu Gute, die damit ihre Bekanntheit steigern und somit effektiv werben können.

 

Dass Facebook durch bloßes Aufrufen der Seite durch den Nutzer quasi mitliest, ist vielen nicht bekannt. Die Daten der Nutzer werden durch Cookies, die Facebook auf den Rechnern der Seitenbesucher platziert, weitergeleitet.

 

Datenschützer diskutieren daher seit Jahren die datenschutzrechtliche Einbindung des Social-Plug-Ins in Webseiten. Ob die Sache allerdings wettbewerbsrechtlich relevant ist und dem Händler, der das Plugin-In in seinem Onlineshop zum Beispiel verwendet, jetzt eine Abmahnung droht, ist umstritten.

 

Die (noch) herrschende Rechtsprechung geht davon aus, dass dem nicht so ist. Allerdings mahnt aktuell vor allen Dingen die nordrheinwestfälische Verbraucherzentrale Unternehmen ab, die den Like Button in ihr Internetangebot integriert habe. Die Verbraucherzentrale hält dies für wettbewerbswidrig und hat Klage bei den Landgerichten Düsseldorf und München eingereicht und verlangt den Button datenschutzkonform umzustellen.

Sie möchten nicht auf Facebook verzichten? Unsere Vertragsanwälte helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung.

 

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