Herr Rene Wendt lässt Verletzungen der Informationspflicht in einem Online-Shop wettbewerbsrechtlich abmahnen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns benachrichtigt, dass Herr Rene Wendt Abmahnungen wegen einer Reihe von angeblichen Informationspflicht-Verletzungen in Auftrag gibt. Betroffene Plattform ist ein Online-Shop. Im Einzelnen wird den Beschuldigten zum Vorwurf gemacht, Kunden nicht ausreichend über die Korrekturmöglichkeit von Eingabefehlern belehrt zu haben sowie keine Angaben bezüglich der Speicherung eines Vertragstextes vorgenommen zu haben. Des Weiteren werden vermeintliche Fehler bei der Angabe der Widerrufsfrist und unzureichende Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten gerügt.

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