Firma Richard Aumann & Co. lässt Abmahnungen u. a. wegen angeblich fehlender Widerrufsbelehrung aussprechen

Nach aktuellen Kenntnissen teilen wir Ihnen mit, dass die Firma Richard Aumann & Co. aus Bad Arolsen in Hessen, tätig als Verlagshaus sowie Buchhandlung, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden lässt wegen vermeintlich fehlender Angaben. Zum einen soll es sich hierbei um die Widerrufsbelehrung, zum anderen um das Impressum handeln: zwei essentielle Bestandteile eines jeden Online-Auftritts. Die betroffene Internet-Handelsplattform ist Amazon im Bereich B2C (Händler an Privatpersonen bzw. Verbraucher).

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