Partnerartikel: Nichteheliche Lebensgemeinschaften nach afrikanischem Recht

  Wenn Unverheiratete zusammenleben, bezeichnet man das als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Das ist aber kein Rechtsbegriff, zumindest nicht in Deutschland. Denn zwischen unverheirateten Lebensgefährten besteht keine persönliche Verbindung, die rechtlich erheblich ist: Sie sind weder Familie noch Eheleute. Man kann sogar so weit gehen und sagen: Lebenspartner sind sich rechtlich genauso nah bzw. fern wie zwei[…]

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