Studija Monolith lässt Urheberrechtsverletzungen an dem geschützten Film „Gluhar v Kino“ durch die Kanzlei Kruse abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass aktuell die Firma Studija Monolith Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen – das so genannte „Filesharing“- abmahnen lässt. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Rechteverletzung an dem Film „Gluhar v Kino“. Vertreten wird die Studija Monolith dabei von der Kanzlei Kruse.

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