Rechtsanwaltskanzlei Christoph & Kollegen mahnt für Herrn Harald Subke Verstoß gegen das Markenrecht ab

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Christoph & Kollegen mit Sitz in Hannover im Auftrag des Herrn Harald Subke Kenntnis erlangt. Gerügt wird eine Verletzung der Wortmarke „Subke“. Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft[…]

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