Vorsicht bei der Werbung mit Testergebnissen

Aus einem Urteil des OLG Stuttgart vom 07. April 2011 (Az.: 2 U 170/10) geht hervor, dass man bei der Werbung mit Test-Ergebnissen genau aufzeigen muss, wo man den Test gefunden hat. Ein Fundstellen-Nachweis muss gut lesbar und deutlich erkennbar sein. Ansonsten kann eine Wettbewerbswidrigkeit vorliegen.

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