Verlagsgruppe Random House GmbH lässt nach wie vor über Waldorf Frommer Rechtsanwälte urheberrechtliche Verstöße abmahnen

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnen zurzeit im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Buch Ein Schnupfen hätte auch gereicht von Gaby Köster und Till Hoheneder ab. Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags verlangt. Abgemahnten raten[…]

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