Markenrechtliche Abmahnung durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft

Aktuell werden Abmahnungen durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft verschickt. Dabei geht es um Produkt Keys, Produktschlüssel, die auf verschiedenen Verkaufsplattformen angeboten werden und bei denen Microsoft seine Markenrechte verletzt sieht.

 

Microsoft gibt an, dass der Handel mit den angebotenen Product Keys nicht zulässig sei. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung der Abmahnkosten und die Erteilung von Auskünften.

 

Sie sollten nicht vorschnell zahlen, denn ob die Abmahnung berechtigt ist, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen Verstöße auf der Plattform www.immobilienscout24.de

Aktuell werden erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ versendet. Konkret geht es um angeblich unvollständige Angaben im Impressum.

 

Immobilienscout24 ist eine Art Marktplatt im Bereich Immobilen. Auch gewerbliche Nutzer können im Rahmen einer Mitgliedschaft Objekte auf der Plattform anbieten.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Kosten der Abmahnung.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Terado Onlinehandel durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Uns liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Terado Onlinehandel durch Rechtsanwalt Stefan Grunow vor.

 

Die Terado Onlinehandel betreibt einen ebay-online-shop unter dem Namen „tennisherz.-de“, indem sie Artikel aus dem Bereich Sport/Tennis-Sport anbietet.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen nicht auf das Widerrufsrecht hinzuweisen. Außerdem fehlten die Ausweisung der Mehrwertsteuer, sowie ein Hinweis auf ein bestehendes Mängelhaftungsrecht. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Schreiben beigefügt ist, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.

 

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Wündisch & Brazdil

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Susser, durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Wündisch & Brazdil vor.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen.

 

Es wird angegeben, dass die Firma Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft auf der Verkaufsplattform eBay unter dem Mitgliedsnamen „alinauli“ Getränkesirup für den Wassersprudler Sodastream an Verbraucher verkauft.

Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, die Vorgaben der Preisangabenverordnung nicht einzuhalten. Es fehle der Grundpreis gemäß § 2 Abs. 3 PAngV. Dies sei wettbewerbswidrig.

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Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Ralph Schneider (markenglas.de) durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!

 

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

 

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