Abmahnung durch Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler (Bereich „B2C“) durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. Kenntnis erlangt. Beanstandet wurde eine Irreführung bei der geographischen Herkunftsangabe mit dem Ausdruck „Himalaya Ur-Salz“. Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.[…]

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