Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag von Ralph Schneider wegen vermeintlich unberechtigter Bildnutzung

 

Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling mahnen für Ralph Schneider die Nutzung von Produktfotos auf ebay Kleinanzeigen ab.

 

Ralph Schneider betreibt selbst einen Onlineshop unter www.markenglas.de. In diesem werden unter anderem Gläser bekannter Spirituosen- und Getränkemarken angeboten. Angeblich ist Herr Schneider Berufsfotograf und fertigt Bildmaterial für seinen Internetauftritt selbst an.

 

Achtung: Auch Produktfotos genießen urheberrechtlichen Schutz!

 

Vorgeworfen wird den Adressaten der Abmahnung, dass Bildmaterial von Herrn Schneider ohne Genehmigung beim Verkauf von Produkten auf dem Kleinanzeigenportal von eBay verwendet worden sei.

 

Sodann wird dargelegt, welche Ansprüche sich aus der vermeintlich widerrechtlichen Nutzung ergeben.

  • Beseitigungsansprüche in Form von kompletter Entfernung

Achtung: Das schlichte Entfernen des Bildmaterials reicht nicht aus!

  • Unterlassungsansprüche: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftsansprüche: über Herkunft des Bildmaterials, Anzahl der Vervielfältigungen, sowie Dauer der Zugänglichmachung
  • Zahlungsansprüche: Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Geltend gemacht wird ein Lizenzschaden in beachtlicher Höhe, sowie Rechtsanwaltskosten.

Für die Erfüllung der genannten Ansprüche wird eine kurze Frist gesetzt.

 

Achtung: Fragwürdige Unterlassungserklärung!

Grundsätzlich gilt: Der Erklärende muss nur in dem Umfang eine Unterlassungserklärung abgeben, in dem er tatsächlich Rechte verletzt hat. Die Unterlassungserklärung sollte daher nicht weiter gehen als nötig.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Ralph Schneider (markenglas.de) durch die Kanzlei Scharfenberg Hämmerling

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!

 

Aktuell werden urheberrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Scharfenberg Hämmerling im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (markenglas.de) versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Um was geht es konkret?

Ralph Schneider betreibt unter markenglas.de einen Onlineshop. Die entsprechenden Produktbilder fertigt er offenbar selbst an. Der Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die urheberrechtswidrige Verwendung der Lichtbilder zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Darüber hinaus werden die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.

 

 

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