Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen lebensmittelrechtlicher Angaben im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Weinen

Aktuell liegt uns wiederholt eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vor. Gerügt wird die fehlende Kennzeichnung von Allergenen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wein und Weinerzeugnissen über einen Internetshop. Insbesondere werden fehlende Angaben über Sulfite bemängelt, aber auch die Nichteinhaltung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Begleichung einer Kostenpauschale.

Beachten Sie, dass Unterlassungserklärungen oftmals viel zu weit formuliert ist.

Vertreiben Sie Weinerzeugnisse oder haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne mit der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften oder dem Umgang mit einer erhaltenen Abmahnung.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Abmahnung durch Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (Handelsbereich „B2C“) durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. Kenntnis erlangt. Gerügt wurde die Verwendung angeblich mangelhafter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Nebenabreden und Gerichtsstand. Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt. Betroffenen empfehlen[…]

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