Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt Verstöße gegen Wettbewerbsrecht ab

Erneut liegt uns eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor. Abgemahnt wird die angeblich unzulässige Werbung mit dem Hinweis „CE geprüft“. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abmahnung.
Ignorieren Sie auf keinen Fall die gesetzten Fristen. Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Lassen Sie sich beraten. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. erfahren. Betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im Bereich B2C. Gerügt wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) infolge der Nichtangabe eines Grundpreises beim Kosmetikartikel-Verkauf.

Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen von dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Beanstandet wird die vermeintlich irreführende Werbung bezüglich Testergebnissen durch die Bezeichnung „Testsieger“.

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