Abmahnung durch Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler (Bereich „B2C“) durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. Kenntnis erlangt. Beanstandet wurde eine Irreführung bei der geographischen Herkunftsangabe mit dem Ausdruck „Himalaya Ur-Salz“. Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.[…]

Kein Unwesen treiben! Auch beim Verkauf von Baby-Nahrung muss der Grundpreis genannt werden

  Wir haben einmal mehr Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.  Betroffen ist ein Onlinehändler auf der Plattform eBay im Bereich „B2C“. Diesmal wird die fehlende Grundpreis-Nennung beim Verkauf von Baby-Artikeln bzw. -Nahrung gerügt. Dies stellt nämlich einen Verstoß gegen die sogenannte Preisangaben-Verordnung, kurz PrAngV,[…]

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