Kein Unwesen treiben! Auch beim Verkauf von Baby-Nahrung muss der Grundpreis genannt werden

  Wir haben einmal mehr Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.  Betroffen ist ein Onlinehändler auf der Plattform eBay im Bereich „B2C“. Diesmal wird die fehlende Grundpreis-Nennung beim Verkauf von Baby-Artikeln bzw. -Nahrung gerügt. Dies stellt nämlich einen Verstoß gegen die sogenannte Preisangaben-Verordnung, kurz PrAngV,[…]

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