Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den VSLW – Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs

Aktuell haben wir Kenntnis von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die aufgrund veralteter Widerrufsbelehrungen durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs (kurz: VSLW) ausgesprochen wurden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Abmahnung durch Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e. V.

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen des e. V. Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs mit Sitz in Duisburg Kenntnis genommen.  Gerügt wird ein Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) auf der Internethandelsplattform ebay (Bereich „B2C“) infolge der fehlenden Nennung des Grundpreises beim Endpreis. Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung[…]

Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs mahnt Fehler in der Widerrufsbelehrung ab

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs Kenntnis erlangt. Betroffen ist ein eBay-Händler im Bereich B2C, d. h. er verkauft an Privatpersonen. Gerügt werden die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung, mangelhafte Angaben zum Frist-Beginn sowie fehlerhafte Angaben bzgl. der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“). Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und[…]

Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs lässt angebliche Wettbewerbswidrigkeiten abmahnen

Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs lässt aktuell Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts versenden. Die betreffende Handelsplattform ist ebay im Bereich B2C. Gerügt wird die vermeintlich fehlende Angabe eines Grundpreises.

Herr Norbert Loga lässt Abmahnungen wegen vermeintlichen Dokumenten-Diebstahls aussprechen

Unseren Vertragsanwälten liegt die Information vor, dass Herr Norbert Loga zurzeit Wettbewerber über eine beauftragte Kanzlei abmahnen lässt mit dem Vorwurf, diese hätten seine AGB „gestohlen“ und einfach für ihre Zwecke verwendet. Herr Loga ist tätig im Onlinehandel (Bereich B2C: Händler an Privatpersonen). Es könnte damit sowohl ein Urheberrechtsverstoß gegen die betroffenen AGB als auch ein Wettbewerbsverstoß vorliegen.

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