Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kettschau & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Goodwheel GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Kettschau & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Goodwheel GmbH aus Soest erfahren. Gerügt werden u. a. Mängel bei der Angabe der Rücksendekosten, fehlerhafte Angaben bzgl. des Beginns der Widerrufsfrist sowie mangelhafte Versandkosten-Angaben („Versandkosten deutsche Inseln auf Anfrage“).

Herr Wilfried Zschutzschke lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrung durch Kanzlei Frauenheim-Enzmann aussprechen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns benachrichtigt, dass Herr Wilfried Zschutzschke Abmahnungen aufgrund von Fehlern bei Widerrufsbelehrungen auf eBay verschicken lässt. Im Einzelnen werden mangelhafte Rücksendekosten-Angaben, unzureichende Angaben bezüglich der Versandkosten (z. B. Auslandsversand) sowie der nicht vorhandene Verweis auf die Korrekturmöglichkeit von Eingabefehlern gerügt.

Herr Gedatt Lohenstein gibt Abmahnungen in Auftrag, um damit u. a. gegen angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorzugehen

Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass Herr Gedatt Lohenstein, Inhaber des Technologiedienst Lohenstein, Hellerkamp 6, 42555 Velbert (Langenberg), gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Gerügt werden erstens vermeintlich falsche Widerrufsbelehrungen, und zweitens angeblich nicht vorhandene Versandkosten-Angaben bzgl. Google Base Shopping. Die betroffene Handelsplattform ist ein Online-Shop; der Handelsbereich nennt sich B2C (Händler an Verbraucher/Privatpersonen). Es liegt ein Gegenstandswert von 15.000 € vor.

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