Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Forever Living Products Germany GmbH

  Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler (Bereich „B2C“) im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH erfahren. Sie wurde ausgesprochen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte. Gerügt wurde ein vermeintlicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien infolge des Online-Verkaufes von Aloe-Vera-Produkten. Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie[…]

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