Abmahnung durch den VHL Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung

Zum wiederholten Male haben uns unsere Vertragsanwälte von einer Abmahnung durch den Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) berichtet.

Der VHL Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung mit Sitz in Hamburg nimmt laut eigenen Angaben die Interessen seiner Mitglieder dadurch satzungsgemäß war, dass er die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr überwacht. Die Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Onlinehandels, unter Ihnen Vertreter der Lebensmittel-, Kosmetika- und Heilmittelvertreibende. In der Abmahnung selbst geht es um angeblich unlautere Aussagen in Bezug auf die gesundheitsbezogene Bewerbung von angebotenen Produkten. Als Grundlage hierfür wird das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, das LBFG angeführt. Die von dem Gewerbetreibenden getroffenen Aussagen seien wettbewerbswidrig. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die dem Verein angeblich entstandenen Abmahnkosten.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Abmahnung durch den Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.

Unsere Vertragsanwälte haben uns von einer Abmahnung durch den Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) berichtet.

Grund für die Abmahnung sind angebliche Wettbewerbsverstöße, die der Abgemahnte auf seinem Webshop begangen haben soll. Gefordert werden u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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