Heinz-Dieter Obitz lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen eBay-Händler aussprechen

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Heinz-Dieter Obitz.  Betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im „B2C„-Bereich. Beanstandet wird die Verwendung mangelhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €. Wir empfehlen Betroffenen, eine von der[…]

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