Nach wie vor wird der Hinweis FCKW-frei als unzulässige Werbung abgemahnt

Durch eine Vielzahl entsprechender Mandate sind unsere Vertragsanwälte bestens darüber informiert, dass die Formulierung „FCKW-frei“ („FCKW frei“) noch immer Gegenstand von Abmahnungen aufgrund vermeintlich irreführender Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Der Verein pro Verbraucherschutz e. V. und die Wettbewerbszentrale Stuttgart gehen u. a. gegen Raumklimageräte-Händler vor. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) ohnehin seit längerer Zeit verboten sei. Liegt demnach eine unlautere Werbung vor, wenn Händler „FCKW-frei“ noch extra erwähnen?

Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) wegen mutmaßlicher Wettbewerbsverstöße

Die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber Onlineshop-Händlern aussprechen. Gerügt werden angeblich irreführende Werbung und unlautere Behinderung eines Konkurrenten.

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