Filmwerk „Zettl“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

  Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte sprechen Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen (durch „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“) an dem Filmwerk Zettl aus. Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer „Abmahnkanzleien“. Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in[…]

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