Thomas Baczewski lässt angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht hinsichtlich der Widerrufsbelehrung abmahnen

Kein Ende der Abmahnwelle in Sicht… Von unseren Vertragsanwälten durften wir erfahren, dass Herr Thomas Baczewski Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen des Wettbewerbsrechts aussprechen lässt. Als Begründung werden vermeintlich fehlerbehaftete Widerrufsbelehrungen bezüglich der Rücksendekosten angeführt.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung; der Gegenstandswert beträgt wohl um die 10.000 €. Die Rechteverletzungen sollen sich auf der Online-Handelsplattform eBay („B2C“-Bereich) ereignet haben.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die verfasste Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (vor allem: Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Baczewski zu informieren.

Seriös + kompetent: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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