Thomas Sommer (4satisfaction-store) lässt durch Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Coll. wettbewerbsrechtl. Abmahnungen aussprechen

Unsere Vertragsanwälte informieren uns, dass die Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Coll im Auftrag von Herrn Thomas Sommer Wettbewerbsverstöße abmahnen.

Herr Thomas Sommer handelt unter dem eBay-Händlernamen „4satisfaction-store“ auf der Handelsplattform eBay und ist tätig im Vertrieb von Kopfhörern und Audio-Zubehör. Gerügt werden fehlerhafte Angaben bezüglich Garantien im Angebot des Abgemahnten.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von den Rechtsanwälten Frauenheim, Enzmann & Coll vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafegefahr!) führen kann.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Coll zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

8 thoughts on “Thomas Sommer (4satisfaction-store) lässt durch Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Coll. wettbewerbsrechtl. Abmahnungen aussprechen

  • Wir wurden auch beglückt… Gleicher Inhalt: Verletzung des Wettbewerbsrechts (unerlaubte Werbung mit Garantie)

  • Auch wir wurden abgemahnt, haben eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben und haben ALLE Angebote geändert, bzw. alles was mit Garantie oder Gewährleistung zu tun hat gestrichen. Komisch das der Herr Sommer dann immer noch 2 Angebote gefunden hat (wie auch immer) wo angeblich Garantie steht. Jetzt will er 2.000€ haben. Haben die Leute eigentlich nichts besseres zu tun? Warum verdienen die ihr Geld nicht wie alle anderen auch mit Arbeit? Es wird solchen Leuten zu einfach gemacht, anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

  • Ist diese Handlung nicht rechtswidrig? Es liegen ja mehrere Abmahnungen vor und die Unterlassungserklärung soll ja nicht richtig verfasst worden sein. Es muss doch ein Gesetz geben, dass auch solchen Leuten an den Kragen geht.

  • Pingback: Frauenheim, Enzmann & Coll. mal wieder in Sachen Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbswidrigkeiten unterwegs (für Mosquito-Marketing Ltd.) · Beitrag · It-Recht-Blog
  • anscheinend hat jemand mein Posting aufgegriffen. Entweder war es Sommer selbst oder
    er hat nun doch eine fette Gegen-Abmahnung auf dem Tisch.
    Der Verstoß ist jetzt durch Beenden des Art. 300469521352 nicht mehr vorhanden und er
    bietet jetzt auch zu 69,90 an.
    In seinen AGB´s scheint mir der § 6 Pkt. 3 b mit der sofortigen Verpflichtung
    (eine Frechheit) auch als guter Abmahngrund.

    forester

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