Thomas Steengard lässt über Anwaltskanzlei Fareds Urheberrechtsverletzungen abmahnen

 

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mahnt im Augenblick für Herrn Thomas Steengard Urheberrechtsverletzungen als Folge von „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“ an dem Musikstück Only Teardrops der Sängerin Emmelie de Forest aus Dänemark ab.

Die Praxis der Fareds Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen dem bekannten Vorgehen anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Namen des Herrn Thomas Steengard zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefon-Nummer:  0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

 

Top