Tiberius Film lässt durch Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverstöße gegen den Film „Wer ist die Braut?“ abmahnen

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte spricht nach wie vor im Auftrag der Tiberius Film GmbH & Co. KG Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in „Tauschbörsen“ im Internet aus. Dabei geht es u. a. um das Filmwerk Wer ist die Braut?.

Die Arbeitsweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer „Abmahnkanzleien“. Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Tiberius Film GmbH & Co. KG zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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